Freitag, 21. Dezember 1404
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Drei belutschische Bürger wurden bei bewaffneten Auseinandersetzungen mit Sicherheits- und Militärkräften in Zahedan getötet / Widersprüchliche Angaben zu Identität und Ursache der Auseinandersetzung

Laut Hale Vash kam es am Abend des Montags, den 15. November 1404, in der Mazari-Straße 9 in Zahedan zu einem bewaffneten Zusammenstoß zwischen Sicherheitskräften und vier belutschischen Bürgern, bei dem drei der vier ins Visier genommen wurden und ihr Leben verloren.

Die Identität der drei verstorbenen Bürger „Mahmoud Brahouei“, „Esmaeil Kharkouei“ und „Omid Safarzaei (Noorzahi)“, allesamt Einwohner von Zahedan, wurde von Halwash bestätigt.

Laut aktuellen Quellen dauerte das Gefecht etwa zwanzig Minuten. Zivilbeamte und Polizisten nahmen nach einem Schusswechsel drei Personen ins Visier. Die Ursache des Gefechts und der Grund für das Eingreifen des Militärs sind diesen Quellen zufolge weiterhin unklar.

Im Gegensatz dazu gab der stellvertretende Provinzpolizeichef eine Erklärung ab, in der er die drei Personen als ausländische Staatsangehörige und „bewaffnete Räuber“ vorstellte und behauptete, sie seien Ziel einer „geplanten Operation“ gewesen und bei ihnen seien „gestohlene Ausrüstung und Waffen“ gefunden worden.

Lokale Quellen teilten uns jedoch mit: „Die drei Getöteten waren keine Ausländer, sondern allesamt belutschische Staatsbürger mit Wohnsitz in Zahedan.“ Diese Quellen beschrieben auch, dass die Zuordnung dieser Personen zu „regierungsfeindlichen Gruppen“ oder „ausländischen Staatsangehörigen“ als ein Szenario diente, um die Operation zu rechtfertigen und ihre wahre Identität zu verschleiern.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind unabhängige Informationen zu den von der Polizei erhobenen Vorwürfen, dem möglichen Hintergrund der beteiligten Personen und der genauen Ursache des Konflikts noch unklar.

Auf Grundlage lokaler Beobachtungen und Aussagen zuverlässiger Quellen wird HAL die weiteren Einzelheiten dieses Ereignisses weiterverfolgen und den Bericht aktualisieren, sobald zusätzliche Informationen vorliegen.