Samstag, 12. Dezember 2021
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Mit einem neuen einstimmigen Urteil des Obersten Gerichtshofs wird Militär- und Sicherheitskräften eine Lizenz zum Töten von Bürgern erteilt. „Versehentliche Schüsse durch Streitkräfte gelten nicht länger als Verbrechen.“

Laut Hale Vash/ Am Mittwoch, dem 19. August 1404, berichtete die Website der Atbar-Nachrichtenseite, die in den Bereichen Recht, Justiz und Information im Bereich juristischer Prüfungen tätig ist, dass der Generalrat des Obersten Gerichtshofs in einer Sitzung gestern, am 19. August 1404, eine neue einstimmige Entscheidung getroffen hat, wonach versehentliche Schüsse durch Streitkräfte nicht als Verbrechen gelten und der bewaffnete Offizier nicht bestraft wird. Selbst wenn ein Bürger durch versehentliche Schüsse eines Offiziers verletzt oder getötet wird, wird der Schütze gemäß dieser Entscheidung lediglich von der strafrechtlichen Verfolgung befreit und die Regierung ist lediglich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Diese Entscheidung gibt den Streitkräften de facto die absolute Freiheit, ohne Angst vor Strafen auf Zivilisten zu schießen. Dies könnte zu einer Zunahme wahlloser Tötungen und einer Zunahme der zivilen Opfer im ganzen Land, insbesondere in Sistan und Belutschistan, führen.

Sistan und Belutschistan gehören zu den Regionen, in denen die Bevölkerung ständig direktem Beschuss durch Militär- und Sicherheitskräfte in Zivil ausgesetzt ist. In vielen Fällen feuerten Sicherheitskräfte auf Fahrzeuge, anstatt sie mit einer Warnung anzuhalten.

Allein in den letzten Monaten wurde über mehrere dieser Schießereien in den Medien berichtet: „Der Mord an Nazila Irandegani (einer schwangeren Frau), die durch direktes Feuer der Militärkräfte ums Leben kam. Bei diesem Vorfall wurde auch ihr ungeborenes Kind getötet. Außerdem der Mord an Yousef Shahlibor (einem fünfjährigen Kind), der ins Visier der Iranshahr-Kommandoeinheit geriet und starb. Seine Mutter wurde ebenfalls schwer verletzt und erlitt eine Fehlgeburt. Außerdem der Tod von Mohammad Irandegani, einem der Verletzten bei den Schüssen auf Nazila Irandeganis Auto. Außerdem die Tötung zweier belutschischer Frauen namens Khan Bibi Bamri und Lali Bamri und die Verwundung von mindestens zehn weiteren belutschischen Frauen nach dem Überfall von Militär- und Sicherheitskräften auf das Dorf Gonich im Kreis Khash.

Dies sind die einzigen Beispiele, die öffentlich gemacht wurden, während viele andere Schießereien dieser Art nie in die Medien gelangen.

Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs stellt einen klaren Verstoß gegen grundlegende Menschenrechtsprinzipien dar:

1. Das Recht auf Leben, das grundlegendste Recht jedes Menschen, ist praktisch wertlos geworden, und das Leben der Bürger hängt von der momentanen Entscheidung eines bewaffneten Offiziers ab.

2. Der Grundsatz des fairen Verfahrens: Durch die Beseitigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Beamten haben Opfer und ihre Familien keinen Rechtsweg mehr.

3. Verbot unmenschlicher Behandlung. Dieses Votum legitimiert unmittelbar die Tötung unschuldiger Zivilisten und schafft Bedingungen, vor denen selbst Kriegsgefangene geschützt sind.

Mit anderen Worten: Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof dem Militär und den Sicherheitskräften de facto eine rechtliche Erlaubnis erteilt, unschuldige Bürger zu töten.

Angesichts der blutigen Vergangenheit, in der bewaffnete Kräfte auf Fahrzeuge belutschischer Bürger geschossen haben, könnte diese Abstimmung den Weg für eine weitere Zunahme von Tötungen ebnen. Anstatt strafrechtlich gegen fehlbare Beamte vorzugehen, wurde eine Struktur geschaffen, die sie zu ungezügelter Gewalt ermutigt.

Diese Aktion stellt eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte dar und erfordert, dass nationale und internationale Menschenrechtsinstitutionen diesem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen.